Geschafft! Die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen ist offiziell zustande gekommen. Wir freuen uns auf den Abstimmungskampf!
Jeder Einwohner des Kantons Zürichs kann wählen, ob er einer Konfession angehören will oder nicht. Juristische Personen (Firmen, Vereine etc.) geniessen diese Freiheit bis jetzt nicht. Sie sind verpflichtet Kirchensteuern zu bezahlen, obwohl sie gar nicht Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sein können und sich ebenso wenig auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können. Lesen Sie mehr.
Schutz der religiösen Neutralität
Der Staat hat sich allen Konfessionen, Glaubensrichtungen und auch der Konfessionslosen gegenüber neutral zu verhalten. Kirchensteuern zahlen sollen nur natürliche Personen, die sich zu einer Kirche zugehörig fühlen und innerhalb der Kirchgemeinde auch ein Mitspracherecht ausüben können.
Keine Diskriminierung
Eine Steuer zugunsten der Landeskirchen stellt eine stossende Diskriminierung der anderen Kirchen, der andern Glaubensgemeinschaften, aber auch der anderen Wohltätigkeitsorganisationen dar, welche ihre Finanzierung ohne staatliche Unterstützung sicherstellen müssen.
Entlastung des Gewerbes
Die Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft – sie stehen für sichere Arbeitsplätze sowie Stabilität. Dennoch werden Gewerbe, Werkplatz und Finanzplatz stetig mit neuen Gesetzen und Abgaben belastet. Im Kanton Zürich zahlen Unternehmen insgesamt rund 100 Millionen Franken Kirchensteuer pro Jahr.
