Jeder Einwohner des Kantons Zürichs kann wählen, ob er einer Konfession angehören will oder nicht. Juristische Personen (Firmen, Vereine etc.) geniessen diese Freiheit bis jetzt nicht. Sie sind verpflichtet Kirchensteuern zu bezahlen, obwohl sie gar nicht Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sein können und sich ebenso wenig auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können. Die Abgabe der Kirchensteuern im Kanton Zürich ist in der heutigen Zeit ein alter Zopf und behindert das Gewerbe in seiner Entwicklung.


Sicherung der religiösen Neutralität

Der Staat hat sich allen Konfessionen, Glaubensrichtungen und auch der Konfessionslosen gegenüber neutral zu verhalten. Kirchensteuern zahlen sollen nur natürliche Personen, die sich zu einer Kirche zugehörig fühlen und innerhalb der Kirchgemeinde auch ein Mitspracherecht ausüben können. Unter dem heutigen Regime kommt es vor, dass ein Unternehmer, welcher jüdischen Glaubens, Mitglied einer christlichen Freikirche oder aus sonstigen Gründen überhaupt keinen Bezug zu einer Landeskirche hat, für sein Unternehmen Kirchensteuern abliefern muss.

Keine Diskriminierung in Glaubensfragen

Eine Steuer zugunsten der Landeskirchen stellt eine stossende Diskriminierung der anderen Kirchen, der andern Glaubensgemeinschaften, aber auch der anderen Wohltätigkeitsorganisationen dar, welche ihre Finanzierung ohne staatliche Unterstützung sicherstellen müssen.

Entlastung des Gewerbes

Die Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft – sie stehen für sichere Arbeitsplätze sowie Stabilität. Dennoch werden Gewerbe, Werkplatz und Finanzplatz stetig mit neuen Gesetzen und Abgaben belastet. Im Kanton Zürich zahlen Unternehmen insgesamt rund 100 Millionen Franken Kirchensteuer pro Jahr. Finanzmittel, die für Investitionen (z.B. umweltfreundliche Prozessoptimierungen) oder neue Arbeitsplätze genutzt werden können, sind dadurch blockiert.

© 2011 jungfreisinnige kanton zürich (jfzh) / Komitee Kirchensteuerinitiative | PC 80-15061-8 | info@jfzh.ch | Impressum