Die Initiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)» stärkt die religiöse Neutralität, beseitigt eine bestehende Diskriminierung in Glaubensfragen und entlastet die Unternehmen im Kanton Zürich massiv. Sie schafft damit Kapazitäten für Investitionen und neue Arbeitsplätze.

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:

Art. 130 Abs. 5 (neu)
Juristische Personen sind von der Kirchensteuerpflicht befreit.

Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6

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